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VGH Bayern, 29.01.1991 - 22 C 89.3391 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (18)
- LSG Hamburg, 27.04.2023 - L 1 BA 12/22
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem …
In einem solchen Fall habe der Beigeladenen seine außergerichtlichen Kosten dann selbst zu tragen (BVerwG Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 21; BayVGH BayVBl 1991, 476 (477). - VGH Bayern, 11.04.2002 - 1 ZS 01.3179
Erstattung außergerichtlicher Kosten eines Beigeladenen im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2002 - 1 A 10202/02
Bau von Regenentlastungsbauwerk - Regeln der Technik
In solchen Fällen entspricht es daher der Billigkeit, dem unterliegenden Beteiligten auch die außergerichtlichen Kosten des notwendig Beigeladenen aufzuerlegen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 25. Mai 1984- 1 A 126/81 -, und vom 21. Juli 1994 - 1 B 11663/94.OVG -), zumal die Beigeladene schriftsätzlich und mündlich das Berufungsverfahren gefördert hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29. Januar 1991, BayVBl 1991, 476).
- VK Brandenburg, 29.08.2002 - VK 45/02
Betriebe der öffentlichen Hand als Bewerber/Bieter
Unabhängig von einer Antragstellung sprechen Billigkeitsaspekte auch dann für einen Kostenerstattungsanspruch eines Beigeladenen, wenn dieser den Fortgang des Verfahrens wesentlich gefördert hat (BayVGH, Beschluss vom 29.01.1991, BayVBl. 1991, 476, 477;… Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, § 162 Rn. 23). - VG München, 12.09.2012 - M 18 K 11.1302
Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als …
Die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen entspricht regelmäßig dann der Billigkeit, wenn der Beigeladene einen eigenen (erfolgreichen) Sachantrag gestellt hat und damit gemäß § 154 Abs. 3 VwGO ein eigenes Kostenrisiko eingegangen ist oder das Verfahren wesentlich gefördert hat (BayVGH v. 29.1.1991, 22 C 89.3391). - VG München, 12.09.2012 - M 18 K 11.1399
Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als …
Die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen entspricht regelmäßig dann der Billigkeit, wenn der Beigeladene einen eigenen (erfolgreichen) Sachantrag gestellt hat und damit gemäß § 154 Abs. 3 VwGO ein eigenes Kostenrisiko eingegangen ist oder das Verfahren wesentlich gefördert hat (BayVGH v. 29.1.1991, 22 C 89.3391). - LSG Sachsen, 25.10.2018 - L 1 KA 9/17
Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten in einer vertragsärztlichen …
Insbesondere sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen nicht schon dann regelmäßig erstattungsfähig, wenn er - wie hier - nach erfolgloser Klage eines Dritten gegen einen ihm erteilten begünstigenden Verwaltungsakt gemäß § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen gewesen ist (anders noch für Nachbarklagen Verwaltungsgerichtshof [VGH] Baden-Württemberg…, Beschluss vom 01.09.1997 - 8 S 1958/97 - juris Rn. 3; dagegen jetzt VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 20.01.2011 - 8 S 2567/10 - juris Rn. 7; ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.01.1991 - 22 C 89.3391 - juris [Leitsatz]; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28.10.2016 - 19 A 2345/15 - juris Rn. 17;… Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 162 Rn. 23;… Olbertz in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Lieferung Mai 2018, § 162 Rn. 97). - VG München, 14.10.2013 - M 18 K 12.3273
Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten
Vorliegend entspricht es der Billigkeit, auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen der unterliegenden Partei und damit dem Kläger aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 VwGO), da sie einen eigenen (erfolgreichen) Sachantrag gestellt hat und damit gemäß § 154 Abs. 3 VwGO ein eigenes Kostenrisiko eingegangen ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.1.1991 - 22 C 89.3391 - BayVBl. 1991, 476 (477)). - VG München, 13.06.2012 - M 18 K 11.5931
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Beweiswert, verspätete Vorlage)
Die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen entspricht regelmäßig nur dann der Billigkeit, wenn der Beigeladene einen eigenen (erfolgreichen) Sachantrag gestellt hat und damit gemäß § 154 Abs. 3 VwGO ein eigenes Kostenrisiko eingegangen ist oder er das Verfahren wesentlich gefördert hat (BayVGH v. 29.1.1991, 22 C 89.3391). - OVG Berlin, 19.07.1995 - 2 B 7.93
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Beigeladenen im Bauprozess; Isolierte …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Augsburg, 31.01.2013 - Au 2 K 11.1260
Naturschutzrecht; naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Bedürfnis der …
- VG Augsburg, 31.01.2013 - Au 2 K 11.1270
Naturschutzrecht; naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Bedürfnis der …
- VG Augsburg, 16.08.2012 - Au 2 K 11.1347
Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts zu Gunsten eines Dritten - …
- VG Augsburg, 20.01.2011 - Au 3 K 08.1168
Außergerichtliche Kosten; Beigeladener; Klagerücknahme
- VG München, 13.06.2012 - M 18 K 11.5603
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Beweiswert, verspätete Vorlage)
- VG Augsburg, 20.01.2011 - Au 3 K 08.1559
Außergerichtliche Kosten; Beigeladener; Klagerücknahme
- VG Augsburg, 05.11.2009 - Au 5 K 09.860
- VG Augsburg, 11.03.2009 - Au 5 K 08.1383
Nachträglicher Beschluss zur Tragung der Beigeladenenkosten