Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.01.1991 - 22 C 89.3391   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,26356
VGH Bayern, 29.01.1991 - 22 C 89.3391 (https://dejure.org/1991,26356)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.01.1991 - 22 C 89.3391 (https://dejure.org/1991,26356)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Januar 1991 - 22 C 89.3391 (https://dejure.org/1991,26356)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,26356) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)

  • LSG Hamburg, 27.04.2023 - L 1 BA 12/22

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    In einem solchen Fall habe der Beigeladenen seine außergerichtlichen Kosten dann selbst zu tragen (BVerwG Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 21; BayVGH BayVBl 1991, 476 (477).
  • VGH Bayern, 11.04.2002 - 1 ZS 01.3179

    Erstattung außergerichtlicher Kosten eines Beigeladenen im

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2002 - 1 A 10202/02

    Bau von Regenentlastungsbauwerk - Regeln der Technik

    In solchen Fällen entspricht es daher der Billigkeit, dem unterliegenden Beteiligten auch die außergerichtlichen Kosten des notwendig Beigeladenen aufzuerlegen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 25. Mai 1984- 1 A 126/81 -, und vom 21. Juli 1994 - 1 B 11663/94.OVG -), zumal die Beigeladene schriftsätzlich und mündlich das Berufungsverfahren gefördert hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29. Januar 1991, BayVBl 1991, 476).
  • VK Brandenburg, 29.08.2002 - VK 45/02

    Betriebe der öffentlichen Hand als Bewerber/Bieter

    Unabhängig von einer Antragstellung sprechen Billigkeitsaspekte auch dann für einen Kostenerstattungsanspruch eines Beigeladenen, wenn dieser den Fortgang des Verfahrens wesentlich gefördert hat (BayVGH, Beschluss vom 29.01.1991, BayVBl. 1991, 476, 477; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, § 162 Rn. 23).
  • VG München, 12.09.2012 - M 18 K 11.1302

    Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als

    Die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen entspricht regelmäßig dann der Billigkeit, wenn der Beigeladene einen eigenen (erfolgreichen) Sachantrag gestellt hat und damit gemäß § 154 Abs. 3 VwGO ein eigenes Kostenrisiko eingegangen ist oder das Verfahren wesentlich gefördert hat (BayVGH v. 29.1.1991, 22 C 89.3391).
  • VG München, 12.09.2012 - M 18 K 11.1399

    Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als

    Die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen entspricht regelmäßig dann der Billigkeit, wenn der Beigeladene einen eigenen (erfolgreichen) Sachantrag gestellt hat und damit gemäß § 154 Abs. 3 VwGO ein eigenes Kostenrisiko eingegangen ist oder das Verfahren wesentlich gefördert hat (BayVGH v. 29.1.1991, 22 C 89.3391).
  • LSG Sachsen, 25.10.2018 - L 1 KA 9/17

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten in einer vertragsärztlichen

    Insbesondere sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen nicht schon dann regelmäßig erstattungsfähig, wenn er - wie hier - nach erfolgloser Klage eines Dritten gegen einen ihm erteilten begünstigenden Verwaltungsakt gemäß § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen gewesen ist (anders noch für Nachbarklagen Verwaltungsgerichtshof [VGH] Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.09.1997 - 8 S 1958/97 - juris Rn. 3; dagegen jetzt VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2011 - 8 S 2567/10 - juris Rn. 7; ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.01.1991 - 22 C 89.3391 - juris [Leitsatz]; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.10.2016 - 19 A 2345/15 - juris Rn. 17; Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 162 Rn. 23; Olbertz in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Lieferung Mai 2018, § 162 Rn. 97).
  • VG München, 14.10.2013 - M 18 K 12.3273

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten

    Vorliegend entspricht es der Billigkeit, auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen der unterliegenden Partei und damit dem Kläger aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 VwGO), da sie einen eigenen (erfolgreichen) Sachantrag gestellt hat und damit gemäß § 154 Abs. 3 VwGO ein eigenes Kostenrisiko eingegangen ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.1.1991 - 22 C 89.3391 - BayVBl. 1991, 476 (477)).
  • VG München, 13.06.2012 - M 18 K 11.5931

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Beweiswert, verspätete Vorlage)

    Die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen entspricht regelmäßig nur dann der Billigkeit, wenn der Beigeladene einen eigenen (erfolgreichen) Sachantrag gestellt hat und damit gemäß § 154 Abs. 3 VwGO ein eigenes Kostenrisiko eingegangen ist oder er das Verfahren wesentlich gefördert hat (BayVGH v. 29.1.1991, 22 C 89.3391).
  • OVG Berlin, 19.07.1995 - 2 B 7.93

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Beigeladenen im Bauprozess; Isolierte

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Augsburg, 31.01.2013 - Au 2 K 11.1260

    Naturschutzrecht; naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Bedürfnis der

  • VG Augsburg, 31.01.2013 - Au 2 K 11.1270

    Naturschutzrecht; naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Bedürfnis der

  • VG Augsburg, 16.08.2012 - Au 2 K 11.1347

    Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts zu Gunsten eines Dritten -

  • VG Augsburg, 20.01.2011 - Au 3 K 08.1168

    Außergerichtliche Kosten; Beigeladener; Klagerücknahme

  • VG München, 13.06.2012 - M 18 K 11.5603

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Beweiswert, verspätete Vorlage)

  • VG Augsburg, 20.01.2011 - Au 3 K 08.1559

    Außergerichtliche Kosten; Beigeladener; Klagerücknahme

  • VG Augsburg, 05.11.2009 - Au 5 K 09.860
  • VG Augsburg, 11.03.2009 - Au 5 K 08.1383

    Nachträglicher Beschluss zur Tragung der Beigeladenenkosten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht